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Alle Papierführerscheine müssen in den nächsten Jahren umgetauscht werden. Die Geburtsjahrgänge 1965-1970 sind jetzt dran

NÜRNBERGER LAND (lra) – In den nächsten Jahren müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gegen einen befristeten EU-Kartenführerschein ausgetauscht werden. Für die Geburtsjahrgänge 1965-1970 endet die Umtauschfrist im Januar 2024. Personen dieser Jahrgänge, die den Umtausch ihres Papierführerscheins noch nicht beantragt haben, sollten sich jetzt darum kümmern. Für unbefristete Kartenführerscheine gelten spätere Fristen und diese sind somit derzeit noch nicht von der Umtauschpflicht betroffen.

Für den Umtausch der Altführerscheine gilt ein verbindlicher Stufenplan. Gegenwärtig sind alle Papierführerscheine (grau/rosa) von Führerscheininhaber*innen mit Geburtsjahrgang 1965 – 1970 umzutauschen. Altführerscheine dieser Jahrgänge die nicht bis zum 19. Januar 2024 umgetauscht werden, verlieren ihre Gültigkeit. Hierbei ist zu beachten, dass es nicht ausreichend ist den Antrag bis zum 19. Januar 2024 beim Landratsamt Nürnberger Land einzureichen. Der neue Kartenführerschein muss sich zu diesem Stichtag bereits im Besitz des Antragstellenden befinden. Wer weiter mit seinem alten Führerschein ein Kraftfahrzeug führt und die Frist verstreichen lässt, handelt ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld.

Weil mit einem hohen Antragsaufkommen gegen Ende der Frist zu rechnen ist, empfiehlt die Fahrerlaubnisbehörde dringend, den Umtausch jetzt zu beantragen, um eine Neuausstellung vor Fristablauf sicherzustellen. Erfahrungsgemäß ist hier mit einer Bearbeitungszeit von bis zu zehn Wochen zu rechnen.

Spätestens bis zum 19. Januar 2033 müssen alle EU-Bürger über einen einheitlichen fälschungssicheren und auf 15 Jahre befristeten Führerschein verfügen. Ein freiwilliger Umtausch ist jederzeit möglich. Die Kosten belaufen sich derzeit auf 25,30 Euro.

Benötigt werden folgende Unterlagen: Antrag, Unterschrift auf Formblatt, gültiger Ausweis und aktueller Führerschein (bei nicht persönlicher Vorsprache: beides in Kopie), aktuelles biometrisches Lichtbild.

Der Antrag für den neuen Führerschein kann am Landratsamt, bei der Wohnsitzgemeinde oder per Post eingereicht werden. Es ist auch eine digitale Antragstellung mittels Onlineformular möglich. Informationen hierzu sowie weitere Auskünfte zu den Fristen und der Antragstellung gibt es unter www.nuernberger-land.de – Rubrik „Auto, Verkehr, Bus & Bahn“ > „Führerschein“. Hier können über die Online-Reservierung auch Termine beim Landratsamt vereinbart werden, um bei einer persönlichen Vorsprache die Wartezeit vor Ort zu verkürzen.