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CO2 Minderungsprogramm der Gemeinde Winkelhaid

Die Energiewende könnte theoretisch und rechnerisch auf den Dächern vollzogen werden. Leider gibt es keine hohe Einspeisevergütung, deshalb lohnt sich in der Regel nur der Eigenverbrauch.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26. September ein CO2-Minderungsprogramm für die Gemeinde Winkelhaid beschlossen um die Bürgerinnen und Bürger beim Umstieg auf erneuerbare Energien zu unterstützen.

  • Das Förderprogramm (10.000 €/Jahr) startet am 01.01.2024 (Fertigstellung und Schlussrechnung nach dem 01.01.2024) und soll zunächst befristet sein (3 Jahre). Eine Laufzeitverlängerung ist nach erneuter Beschlussfassung des Gemeinderates möglich.

  • Grundsätzlich erfolgt kein Rechtsanspruch auf Förderung – Sie erfolgt unter Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel

  • Das Objekt muss in der Gemeinde Winkelhaid liegen. Es kann für eigenen Immobilien oder vermietete Immobilien verwendet werden. Es gilt nur für private Anlagen.

  • Die Mittelvergabe erfolgt nach dem Windhundverfahren. Die Rechnung muss auf den Antragssteller ausgestellt sein.

  • Der Antrag auf Förderung muss spätestens 3 Monate nach Rechnungsstellung gestellt werden.

  • Für den jeweiligen Bereich ist eine Maximalförderung festzulegen (siehe beiliegende Excel-Aufstellung).

  • Die Auszahlung erfolgt auf schriftlichen Antrag nach Inbetriebnahme und Vorlage der Rechnung mit den entsprechenden Nachweisen bei der Gemeindeverwaltung.

  • Der Zuschuss je Speicher (siehe beil. Aufstellung) wird nach der Abnahme der Anlage durch den Netzbetreiber gewährt. Die Förderung wird nur dann gewährt, wenn der Batteriespeicher ausschließlich mit einer kundeneigenen Erzeugungsanlage gespeist wird. Dazu gehört nicht die Speisung durch Strom aus dem öffentlichen Netz. Der gespeicherte Strom darf ausschließlich zur Eigennutzung verwendet und nicht Dritten zur Verfügung gestellt werden. Die Förderung für Speichereinrichtungen werden pauschal gewährt.

  • Bei Speicherneukauf bzw. Erweiterung kann die Förderung insgesamt nur einmal beantragt werden.

  • Die geförderten Anlagen sollen grundsätzlich besichtigt werden können.

Folgende Anlagen werden gefördert:
* Photovoltaik (50 € pro KW) - max. 500 €
* Batteriespeicher - einmalig 200 €
* Photovoltaikheizstab - 150 €
* Warmwasserboiler i.V.m. Photovoltaik - 100 €
* Balkonkraftwerk - (10% der Materialkosten) - max. 100 €

Hierzu die entsprechenden Anträge: