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Bauleitplanverfahren

Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Bebauungsplan Nr. Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit "Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan"

Der Gemeinderat der Gemeinde Winkelhaid hat in seiner Sitzung am 27.11.2012 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan (FNP/LP) nach § 5 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

 

Der Geltungsbereich des FNP/LP umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Winkelhaid mit einer Gesamtfläche von etwa 645 ha und ergibt sich auch aus dem nachstehenden Lageplan, der Teil dieser Bekanntmachung ist. Das Gemeindegebiet umfasst dabei mehrere Teilflächen, die durch gemeindefreies Gebiet voneinander getrennt sind.

 

Der bisher wirksame FNP/LP der Gemeinde Winkelhaid datiert aus dem Jahr 2000 und entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen an solch ein Planwerk. Der FNP/LP wird als vorbereitender Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt. In ihm ist die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde darzustellen. Bei der Aufstellung des FNP/LP werden die grundlegenden Standortfragen insbesondere für das künftige Wohnen und Gewerbe in der Gemeinde geklärt, der FNP/LP enthält aber auch Aussagen zur Entwicklung von Natur und Landschaft.

 

Der Vorentwurf des FNP/LP wurde durch den Gemeinderat der Gemeinde Winkelhaid in seiner Sitzung am 26.05.2025 zur Kenntnis genommen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen

 

Der Vorentwurf des FNP/LP mit Begründung und Umweltbericht steht gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

 

10. Juni 2025 bis einschließlich 11. Juli 2025

 

auf der Internetseite der Gemeinde Winkelhaid unter dem Punkt „Rathaus“ - „Bauamt“ - „Bauleitplanverfahren“ (https://winkelhaid.de/rathaus/bauamt/bauleitplanverfahren#overlay-context=) zur Einsicht bereit.

 

Zudem liegen die Unterlagen während des Beteiligungszeitraums im Rathaus Winkelhaid, Penzenhofener Str.1, 1. OG, Zimmer 19, 90610 Winkelhaid, während der allgemeinen Dienststunden (Montag von 08.00-12.00 Uhr, 13.00-15.30 Uhr, Mittwoch 08.00-12.00 Uhr, 14.00-18.00 Uhr, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08.00-12.00 Uhr) öffentlich aus und können eingesehen werden.

 

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Planung elektronisch per E-Mail an bauamt@winkelhaid.de, aber auch z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Winkelhaid, Penzenhofener Straße 1, 90610 Winkelhaid, Tel.: 09187/9720-0, Fax: 09187/9720-20, abgegeben werden. Zudem können Stellungnahmen auch telefonisch unter 09187/9720-0 zu Protokoll gegeben werden. Außerhalb der o.g. Dienststunden können Termine zur Einsichtnahme oder zur Niederschrift von Stellungnahmen vereinbart werden.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

 

Winkelhaid, den 05.06.2025

 

GEMEINDE WINKELHAID

 

 

 

 

Michael Schmidt

1. Bürgermeister

Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
10. Juni 2025 bis 11. Juli 2025