Beteiligung der Öfentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Entwurf
Hinweis zur Wasserzähler-Ablesung
Aus personellen Gründen können Wasserzählerstände derzeit nicht telefonisch entgegengenommen werden.
Bitte sehen Sie auch von der Übermittlung des Zählerstandes per E-Mail ab.
Für die Meldung Ihres Wasserzählerstandes steht Ihnen unser Online-Service zur Verfügung.
Wasserzählerstand online melden
Vielen Dank für Ihr Verständnis.