Beteiligung der Öfentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Entwurf
Das Rathaus der Gemeinde Winkelhaid ist ab dem 05. Juli 2021 während den normalen Öffnungszeiten für Parteiverkehr geöffnet.
Auf die aktuellen Hygienevorschriften wird hingewiesen.
Ihre Gemeindeverwaltung